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   BVerwG, 30.04.1981 - 1 D 23.80   

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BVerwG, 30.04.1981 - 1 D 23.80 (https://dejure.org/1981,19948)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1981 - 1 D 23.80 (https://dejure.org/1981,19948)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1981 - 1 D 23.80 (https://dejure.org/1981,19948)
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 88.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Postsendungen

    Ein Postbeamter, der ihm dienstlich anvertraute oder zugängliche Postsendungen - dazu gehören, wie hier, auch sogenannte Kontroll- bzw. Fangsendungen (stRspr, z.B. Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ) - in Zueignungsabsicht an sich nimmt, zerstört regelmäßig das ihn mit seinem Dienstherrn verbindende Vertrauensverhältnis so nachhaltig, daß er nicht im Dienst belassen werden kann.
  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2101

    Beihilfebetrug; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Denn eine verminderte Schuldfähigkeit des Beamten ändert an seiner objektiven Untragbarkeit jedenfalls dann nichts, wenn die Verletzung leicht einsehbarer Pflichten von grundlegender Bedeutung inmitten steht, die für jedermann selbstverständlich und daher ohne Schwierigkeiten einprägsam sind (BVerwG vom 30.4.1981 Az. 1 D 23.80, Juris, RdNr. 14).

    Die Bejahung der Vertrauenswürdigkeit eines Beamten allein deswegen, weil er im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat, verbietet sich im Übrigen auch deswegen, weil die Gefahr einer Wiederholung des Fehlverhaltens bei Verminderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht geringer, sondern im Gegenteil größer ist; das lässt eine günstige Zukunftsprognose, wie sie nötig wäre, um jedenfalls einen Rest an Vertrauenswürdigkeit anzunehmen, noch sehr viel schwieriger erscheinen (BVerwG vom 30.4.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ; Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 88.97 - <BVerwGE 113, 208 = BVerwG DokBer B 1998, 207 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 15 = NVwZ 1998, 1083 = IÖD 1998, 172 = DÖD 1998, 231>; Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 - Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 1 D 32.99 -).
  • BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 90.97

    Vorsätzliche Verletzung von Dienstpflichten zu uneigennützigem sowie

    Zwar handelte es sich im letztgenannten Fall nicht um eine sogenannte Fangsendung, die grundsätzlich denselben Schutz gegenüber unberechtigten Zugriffen genießt wie eine normale, der Post zur Beförderung anvertraute Sendung (stRspr, z.B. Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 - Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ).

    Gleichwohl waren die beiden präparierten Schmuckkästchen als Beförderungsgut-Fangstücke ebenso schutzwürdig wie sogenannte Fang- oder Kontrollsendungen (vgl. zu letzteren insbesondere Urteil vom 30. April 1981 a.a.O. m.w.N.) und dem Beamten dienstlich zugänglich bzw. anvertraut.

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

    Dies gilt auch für sog. Fang- und Prüfbriefe, die vom betrieblichen Sicherheitsdienst in den Postverlauf eingeschleust worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.1981 - 1 D 23/80 - juris).
  • BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 24.95

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unterdrückung von Postsendungen - Öffnen von

    Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Briefsendungen - dazu gehören wie hier auch sogenannte Kontroll- bzw. Fangbriefe (Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - m.w.N.) - öffnet und daraus Geld entwendet, zerstört regelmäßig das ihn mit seinem Dienstherrn verbindende Vertrauensverhältnis so nachhaltig, daß er nicht im Dienst belassen werden kann.
  • BVerwG, 06.11.1996 - 1 D 32.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten des einfachen Dienstes -

    Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Briefsendungen - dazu gehören wie hier auch Kontroll- bzw. Fangbriefe (Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ) - öffnet und daraus Geld entwendet, zerstört grundsätzlich das ihn mit seinem Dienstherrn verbindende Vertrauensverhältnis so nachhaltig, daß er nicht im Dienst gelassen werden kann.
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 16b D 14.642

    Aberkennung des Ruhegehalt

    Dies gilt auch für sog. Fang- und Prüfbriefe, die vom betrieblichen Sicherheitsdienst in den Postlauf eingeschleust worden sind (BVerwG U. v. 30.4.1981 -1 D 23/80 - juris).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 61.95

    Öffnen eines Fangbriefes und Entwendung des Briefinhalts durch einen

    Ein Beamter, der ihm amtlich anvertraute oder dienstlich zugängliche Briefsendungen - dazu gehören auch sog. Prüf- bzw. Fangbriefe (Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ; Urteil vom 13. März 1996 - BVerwG 1 D 24.95 -) - öffnet und daraus Geld entwendet, zerstört regelmäßig das dem Beamtenverhältnis zugrundeliegende Vertrauensverhältnis so nachhaltig, daß er nicht im Dienst belassen werden kann.
  • BVerwG, 22.02.2000 - 1 D 58.97

    Zerstörung des Vertrauensverhältnisses durch Ansichnahme von so genannten

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, begeht einen Verstoß im Kernbereich der ihm obliegenden Dienstpflichten und muß grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 1 D 23.80 - ; Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 88.97 - <BVerwGE 113, 208 = BVerwG DokBer B 1998, 207 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 15 = NVwZ 1998, 1083 = IÖD 1998, 172 = DÖD 1998, 231>; Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 - Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 -).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 D 52.87

    Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten der

  • BVerwG, 21.05.1986 - 1 D 134.85

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens und

  • BVerwG, 24.11.1981 - 1 D 85.80

    Verletzung des Postgeheimnisses durch einen Postbeamten - Vertrauensbruch und

  • VG Münster, 10.10.2014 - 20 K 18/14
  • BVerwG, 12.04.1983 - 1 D 43.82

    Beraubung von Postsendungen durch einen Zustellbeamten der Deutschen Bundespost -

  • BVerwG, 23.11.1982 - 1 D 6.82

    Entfernung eines Postsekretärs aus dem Dienst wegen fortgesetzter Verletzung des

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